Sachkundenachweis für Terrarianer § 2 TierSchG
Die Sachkundeprüfung für Terrarianer nach § 2 TierSchG richtet sich vor allem an private Tierhalter, die ihre Sachkunde nachweisen möchten. Sie kann aber auch zum Nachweis der Sachkunde zum Beispiel für Artenschutzbehörden dienen. Das Zertifikat dient dem dokumentierten Nachweis der Fachkompetenz gegenüber Behörden oder auch beim Erwerb von nach WA I geschützten Tieren. Auch bei einer Kontrolle durch die regional zuständige Behörde ist der Sachkundenachweis gem. §2 TierSchG von Vorteil und lässt auf tiefergehendes Interesse und Fachwissen schließen.
Der Umfang der Schulung beträgt 8 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) und eine anschließende Abschlussprüfung (Multiple Choice mit 48 Fragen) zum Erwerb eines Zertifikats. Die Schulung findet online an folgenden Terminen statt: 30.06.2022, 07.07.2022, 14.07.2022, 21.07.2022, jeweils von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr, ein Termin für die Abschlussprüfung wird danach individuell zwischen den einzelnen Teilnehmer*innen und dem Prüfer abgesprochen.
Leitung der Schulung: Roman Astheimer, VDA/DGHT Sachkundeprüfer
Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie auf www.sachkundenachweis.de
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